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Offenlegung nach §7 der Instituts-Vergütungsverordnung(InstitutsVergV) vom 06. Oktober 2010
Die KC Risk AG ist mit einer Bilanzsumme von
ca. 1,5 Mio. € im Durchschnitt der letzten 3 Jahre kein bedeutendes Institut im
Sinne von §1 Abs. 2 InstitutsVergV. Durch die
mittelfristig angelegte Grundstruktur der variablen Gehaltsbestandteile
bestehen keine Anreize für die Eingehung kurzfristig hoher Risiken. Eine
Abhängigkeit von der Gewährung variabler Gehaltsbestandteile besteht nicht. Die KC Risk
AG veröffentlicht nur den Zusammenhang zwischen Geschäftsstrategie und Vergütungssystematik,
da eine detailliertere Angabe von Beträgen aufgrund der kleinen Anzahl an
Beschäftigten Rückschlüsse auf die konkrete Vergütung einzelner Personen
zulassen würde (gem. §26a Abs. 2 KWG). Die gesamte Vergütung (incl.
Aufwendungen zu Sozialversicherung und betrieblicher Altersvorsorge) betrug in
2010 2,054 T€. Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile betrug dabei 80%,
der Anteil an variablen Vergütungen 20%. In der KC Risk AG erhalten
grundsätzlich alle Mitarbeiter eine variable Vergütung. Mai 2011 KC Risk AG |
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