ESG Update

Die vielschichtigen Auswirkungen des „Green Deal“ auf die Finanzbranche werden derzeit von einer dynamischen regulatorischen Lage geprägt.

Einerseits befindet sich die die formelle Verabschiedung der neugeschaffenen CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) auf der Zielgeraden und löst die NFRD ab. Die CSRD regelt dann die einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Firmen ab dem Geschäftsjahr 2024. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erhöht sich ab dem Jahr 2025 deutlich, durch die geplante Reduzierung der Meldeschwelle von 500 Mitarbeitern auf dann 250 Mitarbeiter. Wir erwarten, dass eine große Zahl unserer Mandanten dann ebenfalls von dieser Bestimmung betroffen sein wird.

Andererseits herrscht hinsichtlich der Definition klarer und einheitlicher Kriterien für die Veranlagung in nachhaltigen Investments nach wie vor ein hohes Defizit. Aus Brüssel fehlen immer noch wichtige Detail-Vorschriften. Die BaFin hat die Finalisierung ihrer Richtlinie zu nachhaltigen Investments zurückgestellt. Sie hält das derzeitige Umfeld für eine dauerhafte Regulierung für nicht ausreichend stabil. Die Konsultationsfassung vom August 2021 kommt somit weiterhin zur Anwendung.

Ab 2. August 2022 erfolgt die Implementierung von MiFID Level 2. Ab diesem Termin müssen Investoren befragt werden, ob in ihren Anlageüberlegungen Nachhaltigkeitspräferenzen bestehen. Falls der Investor in diesem Fall ausschließlich Anlagevorschläge mit „nachhaltigen“ Anlageinstrumenten wünscht, sieht MiFID drei Produktgruppen vor, die wie folgt zur Auswahl genannt werden müssen:

Die deutsche Kreditwirtschaft hat für diesen zusätzlichen Beratungsaspekt ein MiFID-Zielmarkt-Konzept erstellt. Dieses Konzept bewirkt auch, dass eine Vielzahl von bisher als „nachhaltig“ eingestuften Investmentfonds auf Grund fehlender bestimmter regulatorischer Eigenschaften nicht mehr als Zielmarkt-konform eingestuft werden können.

Insgesamt herrscht hinsichtlich der „Etikettierung“ mit dem Begriff „Nachhaltigkeit“ große Unsicherheit, da die Gefahr des Vorwurfes, sogenanntes „Greenwashing“ zu betreiben, latent vorhanden ist. Aus diesem Grund bleibt die Auswahl an sogenannten MiFID-Zielmarkt-konformen nachhaltigen Finanzinstrumenten derzeit überschaubar.

Die KC Risk AG ist daher permanent im engen Kontakt zu Fondsgesellschaften, Emittenten, Verbänden und Investoren, um mittels Austauschs die aktuellen Veränderungen zu filtern.

Derzeit bereiten wir unsere Berater auf den zusätzlichen ESG-Aspekt in der Beratung mittels Inhouse-Schulungen vor.

Die bankeigene ESG-Strategie kann nicht nur auf die Beantwortung der Nachhaltigkeitspräferenzen begrenzt sein. Vielmehr bedarf es eines Gesamtkonzeptes, das die Steuerung der ESG-Risiken beinhaltet.

Für die ESG-Risiken im Eigengeschäft entwickeln wir derzeit ein modulares System, um diese zu quantifizieren und entsprechend zu steuern. Aktuell binden wir die Daten von Morningstar in unser Datawarehouse ein und definieren die sinnvollen Steuerungskennzahlen, damit das gesamt Eigengeschäft inklusive der Fonds/Spezialfonds mit Transparenzmethode abzubilden werden kann.

Die ESG-Thematik erhält zunehmend aufsichtsrechtliche Bedeutung: Nach unseren Informationen ist das Thema sowohl in den Aufsichtsgesprächen der Bundesbank als auch in den laufenden §44 KWG-Prüfungen (mit bis zu F3-Mängeln) wieder im Fokus.

Für die Entscheidungsträger unserer Mandanten bieten wir ein Webinar mit den relevanten Inhalten zu den gesamten ESG-Themenstellungen.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Peter Hofmann, Prokurist, ESG-Beauftragter (peter.hofmann@kcrisk.de).