31.12.2022 oder doch der 31.12.2025? Wann werden meine Eigenmittel knapp – Ein kurzer Überblick

In diesem Jahr kam es zu einigen wichtigen Entscheidungen, die den Weg für die nächsten Jahre vorzeichnen. Zum Ende des Jahres wollen wir hier nochmals drei wichtige Punkte hervorheben.

Diese Aufzählung stellt selbstverständlich lediglich einen kleinen Auszug der künftigen Aufgaben dar. Dennoch sind diese Punkte aus unserer Sicht wegweisend für die zukünftige Steuerung der Gesamtbank. Denn all diese Termine haben eine Gemeinsamkeit – es werden mehr Eigenmittel nötig sein!

Mit Durchführung des LSI-Stresstest Anfang des Jahres 2022 werden die Weichen gestellt für die zukünftig vorzuhaltenden Eigenmittel im Rahmen der durch diesen Stresstest festgesetzten Eigenmittelzielkennziffer. Stichtag für den Stresstest wird der 31.12.2021 sein. Eine Neuerung innerhalb des Stresstests ergibt sich voraussichtlich durch die erstmalige Simulation von negativen Zinsszenarien. Die konkreten Rahmenbedingungen wurden bislang allerdings noch nicht veröffentlicht. Im Hinblick auf diese Anpassung ist es umso wichtiger die bankindividuell hinterlegten Parameter zu überprüfen, um auch die negativen Zinsveränderungen passgenau und institutsspezifisch im Stresstest zu berücksichtigen.

Nicht weniger als eine Zäsur der Risikotragfähigkeitsmessung stellt der „Wegfall Annex“ und somit die Umstellung auf die Berechnung der barwertigen RTF im Rahmen des ICAAP dar. Eine frühzeitige Beschäftigung mit den neuen Steuerungsgrößen bietet sich an – so können bereits Erfahrungen gesammelt und erste Optimierungen angestoßen werden. Die späteste Erstumsetzung findet mit der Erstellung des Risikoberichts der Bank für das erste Quartal 2023 statt. Somit, je nach Veröffentlichungsturnus, mit Stichtag 31.01.2023 oder 31.03.2023. Im Idealfall sollten sich die einzelnen Institute bereits im Vorfeld mit der neuen Thematik beschäftigen, um die Risikotragfähigkeit jederzeit auch nach der neuen Berechnungsmethodik zu gewährleisten. Die Umsetzung dieser neuen Perspektive auf die Risikotragfähigkeit wird keine leichte Aufgabe. Jedes einzelne Institut muss die neue Steuerungssystematik verinnerlichen, die Strategie und Arbeitsanweisungen anpassen sowie die Aufsichtsräte schulen. Dies sind nur einige Punkte die nun anzugehen sind und die Zeit drängt. Im schlechtesten Fall führt ein „auf Sicht fahren“ zu einem Engpass an vorhandenen Risikodeckungspotential. Die KC Risk AG wird sich dieser Thematik während des Jahres 2022 intensiv widmen und unsere Mandanten als Sparringspartner und Impulsgeber effizient unterstützen.

Die Vollumsetzung von Basel III sollte ursprünglich ebenfalls zum 01.01.2023 erfolgen, wird nun allerdings auf den 01.01.2025 verschoben. Dennoch wirft sie bereits jetzt ihren Schatten voraus. Perspektivisch werden sich die Risikogewichte einzelner Anlageklassen zum Teil drastisch erhöhen. Exemplarisch sei hier die Klasse „Beteiligungen“ benannt. Das Risikogewicht soll auf bis zu 400 % für spekulative Beteiligungen steigen! Zudem werden voraussichtlich die Risikogewichte für „senior non preferred“ Papiere auf 150% ansteigen. Gleichzeitig wird durch den Wegfall der sog. Sitzstaatenmethode weiterer Druck auf die Kapitalquoten entstehen. Aktuell profitieren noch einige Banken durch die Anwendung der Sitzstaatenmethode. Dies zeigt eine Erhebung der KC Risk AG im Rahmen des Eigenmittel-Benchmarking aus dem Jahr 2021 (vgl. Grafik). Nachdem wir uns in der Vergangenheit bereits mit dieser Thematik beschäftigt haben, werden wir auf Basis der aktuellen Parameter diesen Sachverhalt nochmals in den nächsten Sitzungen aufgreifen.

Die Zukunft steckt voller Herausforderungen und Unwägbarkeiten. Umso wichtiger ist es ein klares Konzept und eine strukturierte Vorgehensweise zu verfolgen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewältigung der zukünftigen Aufgaben im Rahmen unserer Beratung.

Autor: Marcus Mursch – Consultant KC Risk AG (marcus.mursch@kcrisk.de; 0911-235556-70)