Hurra … es gibt wieder „positive“ Zinsen! Aber nun müssen die Konten bei der Bundesbank aktiv bewirtschaftet werden

Viel zu zaghaft nach Meinung vieler Marktbeobachter, aber zur Mitte des Jahres 2022 dann doch, hat die EZB die Leitzinsen seit 27. Juli kräftig angehoben. Inflationsraten von über 10 % ließen den Währungshütern zuletzt keine andere Wahl, als kräftig an der Zinsschraube zu drehen. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte wurde im ersten Schritt von 0,00 % auf 0,50 % angehoben und erfuhr per 14. September eine erneute Erhöhung auf 1,25 %.

Ein ähnliches Procedere erfährt die Einlagenfazilität, die zwischenzeitlich ein Niveau von 0,75 % erfahren hat. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass nur das Mindestreserve-Soll, das über das Konto der Bundesbank eingehalten wird, mit einem positiven Zinssatz (aktuell 1,25 %) vergütet wird. Das darüber hinaus gehende Guthaben – die sog. Überschussreserve – erfährt jedoch keine Verzinsung und muss (täglich) aktiv abgeschöpft werden. Nur dann werden auch diese Gelder mit der Einlagenfazilität (akt. 0,75 %) verzinst. Positiver Nebeneffekt: Guthaben bei der Bundesbank erfahren in der LCR eine Anrechnung als HQLA bester Güte. Das Liquiditätsmanagement erfährt also nicht nur im Rahmen der Niedrig- bzw. Negativzinsphase eine hohe Bedeutung.

Die Berater der KC Risk AG haben auch dieses Themenfeld im Blick, wodurch Potentiale in der täglichen Liquiditätsdispostion gehoben werden können.

Ein Blick in die historischen EZB-Leitzinssätze lässt erahnen, welche Zinsschritte uns noch bevorstehen könnten:

Autor: Markus Anders – Bereichsleiter Taktisches Treasury (markus.anders@kcrisk.de; Tel.: 0911-235556-22)