KOMMT DAS INFLATIONSGESPENST ZURÜCK?

– RÜCKBLICK ZUR VERANSTALTUNG MIT PROFESSOR DR. GERHARD RÖSL –

Die Inflationsrate erreichte in Deutschland Ende November 2021 mit 5,2 % den höchsten Wert seit dem Jahr 1992 (+ 5,8%). Um Klarheit zu schaffen und unsere Mandanten und Kunden über die Gründe des Inflationsanstiegs und mögliche zukünftige Auswirkungen zu informieren, konnten wir am 19. November 2021 zusammen mit Herrn Professor Dr. Gerhard Rösl (Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg) über 80 Teilnehmer „Online“ zum Thema

„KOMMT DAS INFLATIONSGESPENST ZURÜCK?“

begrüßen.

Bereits im Februar 2021 erntete die Veranstaltung mit Herrn Professor Dr. Gerhard Rösl zum Thema „Führt die Corona-Krise in den Staatsbankrott?“ großen Zuspruch und Begeisterung bei den Teilnehmern. Aus diesem Grund durften wir erneut einen Großteil unserer Kunden und Interessenten zu einem weiteren spannenden und brandaktuellen Vortrag begrüßen.

Die Art, wie Herr Professor Dr. Rösl komplexe volkswirtschaftliche Themen in einfacher und verständlicher Weise präsentiert, sucht seinesgleichen. Dabei verliert er niemals den Praxisbezug und die Konsequenzen aus Bankensicht aus den Augen. Sein Augenmerk liegt dabei auf quantitativen Analysen und harten Fakten, was die Teilnehmer der Veranstaltung sehr schätzen.

In einem knapp zweistündigen Vortrag wurden die folgenden Themen aufgegriffen, ehe im Anschluss eine halbstündige Fragerunde im Onlinemodus die Veranstaltung beendete:

AGENDA:

  • Der Inflationsbegriff
  • Inflationsmessung
  • Kritik an Inflationsmessung über den HVPI (Harmonisierter Verbraucherpreisindex)
  • Gründe für ein positives Inflationsziel der EZB
  • Arten von Inflation
  • Die Voraussetzungen für einen anhaltenden Preisanstieg
  • Inflations- und Zinsaussichten.

RÜCKBLICK 2021 UND AUSBLICK 2022 ZU UNSEREN DIGITALEN VERANSTALTUNGEN:

Im nun fast abgeschlossenen Geschäftsjahr 2021 haben wir insgesamt drei digitale Veranstaltungen zusammen mit unseren Partnern durchgeführt. Nachdem wir uns im Februar 2021 mit der Frage „Führt die Corona-Krise in den Staatsbankrott?“ beschäftigt haben und uns im Juli 2021 mit einem „Rechtlichen Überblick der Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen“ sowie mit dem „AGB-Urteil – Argumente bei Kundenbeschwerden“ nach dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 auseinandergesetzt haben, haben wir uns – wie oben bereits beschrieben – mit der Frage nach der zuletzt spürbar anziehenden Inflation genauer auseinandergesetzt.

Die wertschätzenden Rückmeldungen vieler Teilnehmer zu unseren diesjährigen „Digital-Veranstaltungen“ veranlasst uns auch im kommenden Jahr 2022 solche Veranstaltungen zu planen. Dabei soll es sich jedoch um wirklich relevante Themen handeln. Nicht die Quantität, sondern die Qualität ist hierbei für uns entscheidend!

Wenn Sie als interessierte Leserin und Leser unseres Newsletters bei diesen Veranstaltungen einmal dabei sein möchten, so kommen Sie gerne auf uns zu.
(Hinweis an unsere Mandantenvorstände: Diese erhalten ohne Aufforderung eine Einladung zu allen unseren Veranstaltungen).

Autor: Oliver Posch – Leiter Vertrieb, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (oliver.posch@kcrisk.de; 0911-235556-15)