NSFR

Die NSFR (Net Stable Funding Ratio) ist die strukturelle Liquiditätsquote. Sie wurde mit Basel III eingeführt, um die Liquidität der Banken auf einjährigem Zeithorizont zu beobachten. Da es 2007 in der Finanzkrise nicht mehr möglich war, dass die Banken ihre auslaufenden kurzfristigen Verbindlichkeiten laufend umschulden können, wurden neue Mindestanforderungen geschaffen.

Die „Beobachtungsphase“ für diese Kennzahl begann bereits 2011, die verbindliche Umsetzung fand am 27.06.2021 statt. Sie dient als Ergänzung zur LCR (Liquiditätsdeckungsquote), mit dem Unterschied, dass diese auf 30 Tage betrachtet wird. Die NSFR wird auf einen längeren Zeitraum betrachtet, dieser beträgt 365 Tage. Somit ist sie träger als die LCR und sollte damit langfristig betrachtet und gesteuert werden. Beide Quoten müssen stets über 100% betragen. Seit dem Ultimo Juni 2021 ist diese nun an die Bundesbank im vierteljährigem Turnus zu übermitteln, muss aber täglich eingehalten werden. Die NSFR soll die Fristeninkongruenz der Refinanzierungsmittel verhindern, heißt die Refinanzierung langfristiger Aktiva mit kurzfristiger Passiva.

Die durchschnittliche NSFR unserer Mandaten liegt derzeit bei 130%.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung der NSFR:

Im Zähler ist es möglich die Quote durch die Aufnahme von GLRG zu erhöhen, ebenso durch Refidarlehen der DZ Bank. Im Nenner gibt es ebenfalls Möglichkeiten die Quote zu erhöhen. Diese bestehen z. B. aus der Umschichtung eher illiquider Wertpapiere (Nicht-HQLA) in HQLA (High Quality Liquid Assets). Außerdem ist es möglich eine Umschichtung von kurzfristiger Verbundliquidität vorzunehmen.

Weiterhin gibt es noch die sNSFR (simplified NSFR) welche aufgrund ihrer geringeren Granularität die Erhebung einer geringeren Anzahl an Datenpunkten erfordert (30%). Der Gesamtbetrag der verfügbaren stabilen Refinanzierung entspricht hier der Summe der gewichteten Beträge der Verbindlichkeiten und Eigenmittel. Der Gesamtbetrag der erforderlichen stabilen Refinanzierung entspricht der Summe der gewichteten Beträge der Vermögenswerte und außerbilanziellen Posten. Die vereinfachte Berechnung ist seitens der Bank bei der Aufsicht zu beantragen, ein Wechsel zwischen beiden ist jederzeit möglich.

Da sich inzwischen zunehmend mehr Banken Erleichterungen wünschen, wird die sNSFR gerne angenommen, da der Nachteil der daraus entsteht nur bei ca. 3-5 Prozentpunkten liegt und der Aufwand um ca. 3 Stunden pro Meldestichtag reduziert wird.

Autor: Julia Hartung – Trainee KC Risk AG (julia.hartung@kcrisk.de; 0911-235556-57)